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Lockerung der Wasserrechte für den Betrieb von Wärmepumpen an Fließgewässer

L. Bohnert L. Bohnert  •  2023-06-13  •    Keine Kommentare

Ideen-Code: LOE-2023-06-62

Es soll überprüft werden, ob die Wärmeentnahme für Wärmepumpen an den Fließgewässern im Landkreis Lörrach möglich ist! Es wird "kein" Wasser entnommen , und der Wärmeentzug ist minimal!

In einigen Regionen des Landkreises liegen Wohnbebauungen direkt, oder in der Nähe von Fließgewässern. Insbesondere bei Häusern die einen höheren Wärmebedarf haben, wäre es sinnvoll Wärmequellen zu nutzen, die die Natur kostenlos zur Verfügung stellt. Die technischen Lösungen gibt es bereits seit Jahrzehnten. Es muss eine Regelung gefunden werden, dass Anwohner diese Quellen nutzen dürfen, insbesondere, wenn der Ausbau von Photovoltaik schlecht realisierbar ist, die Gebäudehülle, aus welchen Gründen auch immer, nicht isoliert werden kann oder darf, und wo eine Luft Wärmepumpe zu hohe Stromkosten generieren würde.

Der Zugang zu diesen Fließgewässern sollte ermöglicht werden, auch wenn damit ein kleines Rohr durch Gemeindebesitz verlegt werden muss.

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