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Maßnahmenentwicklung für den Klimaschutz im Landkreis Lörrach

Beschreibung

Mit der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) will der Landkreis sich ein Handlungsprogramm erarbeiten, das ausgerichtet auf den Absenkpfad für THG-Emissionen entsprechende Umsetzungsoptionen aufzeigt. Die Umsetzungsoptionen sollen dabei nicht nur auf der Ebene des Landkreises, sondern ebenfalls auf der Ebene der teilnehmenden Gemeinden und Städte skizziert werden. Ein Teilziel ist die aktive Einbindung verschiedener lokaler Stakeholder, insbesondere der Bürger:innen sowie der lokalen Verwaltung und Politik auf Landkreis- und Gemeindeebene. Über diese Online-Plattform wurde ein offener Austausch zur Maßnahmenentwicklung im Klimaschutz ermöglicht.

Der Landkreis Lörrach hat im Jahr 2018 gemeinsam mit der Energieagentur Südwest ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) aufgestellt, das vom Kreistag im Oktober 2018 beschlossen wurde. Insgesamt umfasst das IEKK aus dem Jahr 2018 79 Maßnahmen. Hiervon wurden 57 Maßnahmen im "European Energy Award"-Prozess ins energiepolitische Arbeitsprogramm übernommen und die Umsetzung eingeleitet.

Vor dem Hintergrund verschärfter Klimaschutzziele auf Bundes- und Länderebene wurde 2021 im Kreistag beschlossen, ebenfalls für den Landkreis Klimaschutzziele zu erhöhen und bis zum Jahr 2040 auf Landkreisebene klimaneutral zu werden. Dementsprechend bedarf es einer Überarbeitung des IEKK, um diesen ambitionierten Zielen mit entsprechenden Maßnahmen gerecht zu werden.

Für ein gelungenes Klimaschutzkonzept ist es unabdingbar zuerst zu verstehen von welchem Punkt aus gestartet wird. Das Klimaschutz-Reporting des Landkreises ebnete, beginnend in 2022, bereits den Weg die aktuellen Klimaschutzaktivitäten inkl. der Energie- und Treibhausgasbilanz als Ausgangspunkt zu nutzen. In einem nächsten Schritt werden die Potenziale in verschiedenen Sektoren erhoben. Die Potentialanalyse wird dabei für den Landkreis gesamt, die teilnehmenden Einzelkommunen sowie (soweit möglich) für die Zuständigkeitsbereiche der Kreisverwaltung ausgearbeitet. Anschließend wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen hergeleitet. Neben der konkreten Beschreibung, wie dieser Absenkpfad durch konkrete Maßnahmen erreicht werden kann, werden zudem Ziele definiert, die pro Jahr erreicht werden müssen. Diese Ziele werden sowohl in den übergeordneten Bereichen wie Strom, Wärme und Verkehr festgelegt wie auch in Teilziele und Sektorziele. Begleitet werden diese Teilschritte von einem umfassenden Beteiligungskonzept.